AGB

Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der wf plastic GmbH

 

  • 1 Allgemeines, Geltungsbereich der Bedingungen

Lieferungen, Leistungen und Angebote der wf plastic GmbH, Heydastraße 16, 58093 Hagen.
Geschäftsführer: Bernd Fein,

Amtsgericht: Hagen HRB 10365,  USt-Id-Nr.: DE233804796, erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen.

Die Bedingungen gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn diese nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder von den Bedingungen der wf plastic GmbH abweichende Bedingungen des Kunden/Geschäftspartners werden nicht anerkannt, unabhängig davon, wie der Kunde/Geschäftspartner seine Bedingungen verlautbart. Gegenbestätigungen des Kunden/Geschäftspartners mit abweichenden Bedingungen wird bereits hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen allgemeinen Lieferbedingungen sind nur wirksam, wenn die wf plastic GmbH sie schriftlich bestätigt. Alle Vereinbarungen, die zwischen der wf plastic GmbH und dem Kunden/Geschäftspartner zwecks Ausführung des Vertrages getroffen werden, bedürfen der Schriftform. Die telekommunikative Übermittlung ist ausreichend.

  • 2 Angebot und Vertragsschluss

Die Angebote der wf plastic GmbH sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen werden erst durch schriftliche Bestätigung der wf plastic GmbH rechtswirksam. Das Gleiche gilt für Ergänzungen, Änderungen, abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten oder Eigenschaften sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.

  • 3 Preisgestaltung, Preisänderung

Maßgebend sind die von der wf plastic GmbH in der Auftragsbestätigung genannten Preise zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet. Erfolgt nach Erstellung der Auftragsbestätigung vom Kunden/Geschäftspartner eine Auftragsänderung, ist der Kunden/Geschäftspartner verpflichtet, die dadurch entstehenden Mehrkosten zu tragen. Diese sind der Höhe nach abhängig vom jeweiligen Fertigungsgrad. Soweit nicht anders vereinbart, verstehen sich die Preise ab Werk ausschließlich Verpackung und Fracht. Besonderheiten bei Dienstleistungen, Ausbildungs-, Weiterbildungs- und Trainingsmaßnahmen sind in § 11 der allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen geregelt. Ist der Kunde/Geschäftspartner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen gilt: Verzögert sich die Fertigstellung des Werkes aus in der Sphäre des Kunden/Geschäftspartners liegenden Gründen um 6 Monate und erhöhen sich bis zur Fertigstellung die Löhne, die Materialkosten oder die marktmäßigen Einstandspreise, ist die wf plastic GmbH berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen zu erhöhen.

  • 4 Zahlung, Fälligkeit

Soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist, sind die Entgeltforderungen der wf plastic GmbH ab Zugang der Rechnung zu zahlen. Kommt der Kunde/Geschäftspartner mit der Zahlung in Verzug, ist die wf plastic GmbH berechtigt Verzugszinsen von 8,0% über dem Basiszins zu berechnen. Der gleiche Zinssatz gilt bei Wechseln ab dem Zeitpunkt der Annahme. Die wf plastic GmbH ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Kunden/Geschäftspartners Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist die wf plastic GmbH berechtigt, die Zahlung zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die wf plastic GmbH über den Betrag verfügen kann; bei Zahlung per Scheck, wenn der Scheck eingelöst wird. Kommt der Kunde/Geschäftspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach, löst er einen Scheck nicht ein, stellt er seine Zahlungen ein oder werden andere Umstände bekannt, die an der Kreditwürdigkeit des Kunden/Geschäftspartners Zweifel aufkommen lassen, ist die wf plastic GmbH berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn sie Schecks angenommen hat. Die wf plastic GmbH ist in diesem Fall ferner berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und von laufenden Verträgen zurückzutreten. Der Kunde/Geschäftspartner ist zur Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung, auch wenn Mängelrügen und Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von der wf plastic GmbH anerkannt sind. Sämtliche mit der Zahlung verbundene Kosten gehen zu Lasten des Kunden/Geschäftspartners.

  • 5 Lieferzeit und Verzug

Die von der wf plastic GmbH in der Auftragsbestätigung angegebene Lieferzeit gilt als nur annähernd vereinbart und ist nicht verbindlich. Eine verbindliche Lieferfrist bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Lieferfristen beginnen erst mit völliger Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrags. Bei späteren Änderungen des Lieferumfangs verlängert sich die Lieferfrist in entsprechendem Umfang. Liefertermine und -fristen beziehen sich auf den Zeitpunkt der Versandbereitschaft. Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die der wf plastic GmbH die Lieferung wesentlich erschweren und unmöglich machen – hierzu gehören auch Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen jeder Art, Streik, Aussperrung, Personalmangel, Mangel an Transportmitteln, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei Lieferanten von der wf plastic GmbH oder deren Unterlieferanten eintreten, hat die wf plastic GmbH, auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen, nicht zu vertreten. Sie berechtigen die wf plastic GmbH, die Lieferung bzw. Leistung und die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurücktreten. Wenn die Verzögerung länger als 3 Monate dauert, ist der Kunden/Geschäftspartner nach erfolglosem Setzen einer angemessenen Frist zur Leistung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche des Kunden/Geschäftspartners auf Schadensersatz, insbesondere nach §§ 280 ff. BGB, sind in allen diesen Fällen ausgeschlossen, es sei denn, die wf plastic GmbH oder deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen haben den Rücktrittsgrund vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt. Der Höhe nach ist der Anspruch jedoch auf 15 % der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.

  • 6 Gefahrenübergang

Die Gefahr geht auf den Kunden/Geschäftspartner über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Werk oder das Lager der wf plastic GmbH verlassen hat, unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt. Falls der Versand ohne Verschulden der wf plastic GmbH verzögert wird, geht die Gefahr mit dem Zugang der Versandbereitschaft auf den Kunden/Geschäftspartner über.

  • 7 Rechte und Obliegenheiten des Kunden/Geschäftspartners bei Mängeln
  1. Die gesetzliche Gewährleitung beträgt 24 Monate bei Neuteilen und 12 Monate bei Gebrauchtwaren. Innerhalb der ersten 6 Monate liegt die Beweispflicht, dass der Mangel nicht bereits beim Verkauf vorhanden war bei der wf plastic GmbH. Danach liegt die Beweispflicht beim Käufer.
  2. Der Kunde/Geschäftspartner hat festgestellte Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang der Lieferung, der wf plastic GmbH schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht innerhalb dieser Frist festgestellt werden können, sind der
    wf plastic GmbH unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Versäumt es der Kunde/Geschäftspartner einen Mangel rechtzeitig anzuzeigen, gilt die gelieferte Ware als genehmigt, d.h. Rechte des Kunden/Geschäftspartners wegen Mängeln sind ausgeschlossen.
  3. Teilt der Kunde/Geschäftspartner der wf plastic GmbH einen Mangel rechtzeitig mit, richten sich seine Rechte nach den gesetzlichen Vorschriften der §§ 437 – 444 BGB mit folgenden Änderungen:
    1. Die Nacherfüllung beschränkt sich auf das Recht, Mangelbeseitigung zu verlangen. Die Art und Weise sowie den Ort der Mangelbeseitigung bestimmt die wf plastic GmbH. Es ist der wf plastic GmbH vorbehalten, statt den Mangel zu beseitigen, eine mangelfreie Sache zu liefern. Der Kunde/Geschäftspartner ist in diesem Fall verpflichtet, die mangelhafte Sache auf Verlangen an die wf plastic GmbH zurückzugeben. Verlangt der Kunde/Geschäftspartner, dass die Nacherfüllung an einem von ihm bestimmten Ort vorgenommen wird, kann die wf plastic GmbH diesem Verlangen entsprechen, wobei dann die Mehraufwendungen an Arbeitszeit, Reisekosten und Spesen zu den Standardsätzen der wf plastic GmbH vom Kunden/Geschäftspartner zu tragen sind.
    2. Der Anspruch auf Schadensersatz besteht vorbehaltlich der Regelung in § 12 nur für Schäden, die der wf plastic GmbH bzw. deren Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt haben und erstreckt sich nicht auf Ersatz von Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind.
    3. Die Ansprüche des Kunden/Geschäftspartners bei Mängeln verjähren in einem Jahr, beginnend mit der Ablieferung der Sache an den Kunden/Geschäftspartner.
  4. Die Rechte bei Mängeln stehen nur dem unmittelbaren Kunden/Geschäftspartner zu und sind nicht abtretbar. Die Rechte bei Mängeln sind ausgeschlossen bei:
    1. unerheblichen Mängeln;
    2. Nichtbefolgen von Betriebs- oder Wartungsanweisungen der
      wf plastic GmbH;
    3. vom Kunden/Geschäftspartner vorgenommenen Änderungen an den Produkten;
    4. Auswechseln von Teilen oder Verwendung von Verbrauchsmaterialien, die nicht den Original-Spezifikationen entsprechen;
    5. unsachgemäßer Behandlung, Verwendung oder Instandsetzung der Produkte sowie fehlerhafter oder unsachgemäßer Lagerung;
    6. Einsatzbedingungen der Produkte, die nicht vorher zwischen dem Kunden/Geschäftspartner und der wf plastic GmbH als Grundlage für den Auftrag vereinbart wurden;
    1. Öffnen der Geräte und Produkte.
  1. Handlungen des Kunden/Geschäftspartners, die zum Ausschluss der Rechte bei Mängeln führen, stehen die entsprechenden Handlungen Dritter aus der Sphäre des Kunden/Geschäftspartners gleich, insbesondere des vom Kunden/Geschäftspartner beauftragten Werkzeugbauers, an den die wf plastic GmbH das Produkt auf Anweisung des Kunden/Geschäftspartners direkt liefert.
  • 8 Rückgabe von Standardbauteilen

    Die wf plastic GmbH ist nicht verpflichtet, ein auftragsgemäß hergestelltes, mangelfreies Werk zurückzunehmen und zwar auch dann nicht, wenn der Kunde/Geschäftspartner später feststellt, dass er das Werk ganz oder teilweise nicht benötigt bzw. nicht einsetzen kann. Die wf plastic GmbH ist jedoch bereit, unbenutzte Bauteile zurückzunehmen. Ob die Rücknahme erfolgt, wird von wf plastic GmbH im jeweiligen Einzelfall entschieden.
    Die zurück gegebene Ware wird dem Kunden/Geschäftspartner von wf plastic GmbH gutgeschrieben. Die wf plastic GmbH ist berechtigt, für den mit der Rückgabe der Ware entstandenen Mehraufwand eine Bearbeitungsgebühr von mindestens 20,0% des Gutschriftbetrages zu berechnen und sofort vom Gutschriftbetrag in Abzug zu bringen.

  • 9 Eigentumsvorbehalt

Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die der wf plastic GmbH aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden/Geschäftspartner jetzt oder künftig zustehen, werden der wf plastic GmbH vom Kunden/Geschäftspartner die folgenden Sicherheiten gewährt, die sie auf Verlangen des Kunden/Geschäftspartners nach ihrer Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen um mehr als 20,0% übersteigt:

  1. Die Ware bleibt Eigentum der wf plastic GmbH. Verarbeitung und Umbildung der Ware erfolgen stets für die wf plastic GmbH als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für diese. Erlischt das Eigentum der wf plastic GmbH durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Kunden/Geschäftspartners an der einheitlichen Sache wertanteilmäßig (Rechnungswert) auf die wf plastic GmbH übergeht. Der Kunden/Geschäftspartner verwahrt das Eigentum der wf plastic GmbH unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
  2. Der Kunde/Geschäftspartner ist berechtigt, die Vorbehaltsware in ordnungsgemäßem Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er sich nicht im Verzug befindet. Verpfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bzgl. der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Kunde/Geschäftspartner bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an die wf plastic GmbH ab.
    Die wf plastic GmbH ermächtigt ihn widerruflich, die an die wf plastic GmbH abgetretene Forderung für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde/Geschäftspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt oder Wechsel oder Schecks zu Protest gehen. Bei Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Kunde/Geschäftspartner auf das Eigentum der wf plastic GmbH hinweisen und diese unverzüglich benachrichtigen.
  3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden/Geschäftspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die wf plastic GmbH berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn sie dem Kunden/Geschäftspartner zuvor erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung gesetzt hat und diese Frist abgelaufen ist. Angemessen ist eine Frist von 2 Wochen. § 323 Abs. 2 ff. BGB gilt entsprechend.
  • 10 Konstruktionsänderungen

Die wf plastic GmbH behält sich das Recht vor, jederzeit Konstruktions- oder Formänderungen vorzunehmen, insbesondere soweit solche aufgrund Forderungen des Gesetzgebers erforderlich sind. Sie ist jedoch nicht verpflichtet, derartige Änderungen auch an bereits ausgelieferten Produkten durchzuführen.

  • 11 Sonderbedingungen für Aus-, Weiterbildung-, Training- und sonstige Dienstleistungen

1.Anmeldungen zur Dienstleistung:
Die Anmeldung zur Teilnahme an Ausbildungsmaßnahmen oder anderer Dienstleistungen der wf plastic GmbH erfolgt auf dem Anmeldeformular oder in anderer Form schriftlich unter Angabe des Unternehmensnamens, der Rechnungsanschrift sowie der jeweiligen Bezeichnung. Die Anmeldung ist verbindlich, wenn sie mit Unterschrift versehen ist und die Firma wf plastic GmbH auf dem Postweg, per Telefax oder Email erreicht.

  1. Anmeldebestätigung für Ausbildungsmaßnahmen:
    Mit Erhalt der Anmeldebestätigung erwirbt der Teilnehmer das Recht, an der Ausbildungsmaßnahme teilzunehmen. Solange die Durchführung der Veranstaltung z.B. wegen Terminproblemen noch nicht endgültig feststeht, erhält der Teilnehmer auf seine Anmeldung zunächst nur eine Eingangsbestätigung.
  1. Gebühren/Kosten für Ausbildungsmaßnahmen:
    Die Gebühren/Kosten sind unmittelbar nach Erhalt der Rechnung, die mit der Anmeldebestätigung zugestellt wird, in voller Höhe oder zu 50 Prozent zu überweisen. Einen eventuellen Vorschuss auf weitere Reisetätigkeiten behalten wir uns vor.
  1. Gebühren/Kosten für weitere Leistungen:
    Die Gebühren/Kosten sind unmittelbar nach Erhalt der Rechnung in voller Höhe zu überweisen. Einen eventuellen Vorschuss bei größeren Projekten oder auf weitere Reisetätigkeiten behalten wir uns vor.
  1. Rücktritt bei Ausbildungen:
    Bei Rücktritt bis vier Wochen vor einer Ausbildung fallen Rücktrittsgebühren nicht an, wenn ein Ersatztermin für die Ausbildung vereinbart wird. Erfolgt der Rücktritt später als vier Wochen, fällt, auch wenn ein Ersatztermin vereinbart wird, ein Betrag in Höhe von 10 % der Netto-Veranstaltungsgebühr für den zusätzlichen Bearbeitungsaufwand an. Erfolgt der Rücktritt später als vier Wochen, jedoch mind. zwei Wochen vor Ausbildungsbeginn, ohne dass ein Ersatztermin vereinbart wird, fällt 50 % des Gesamtnettobetrages an, es sei denn, die wf plastic GmbH weist einen höheren Schaden nach. Erfolgt der Rücktritt später als zwei Wochen vor Ausbildungsbeginn, ohne dass ein Ersatztermin vereinbart wird, fällt der Gesamtnettobetrag an, es sei denn, die wf plastic GmbH weist einen höheren Schaden nach oder das Unternehmen weist einen niedrigeren Schaden nach. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt auf dem Postweg, per Telefax oder per Email erfolgen.
  1. Rücktritt bei Leistungen:
    Bei Rücktritt bis 3 Wochen vor einer fest terminierten Leistung wird eine Verwaltungsgebühr von 50,-€ fällig. Erfolgt der Rücktritt innerhalb des Zeitraums von 3 Wochen bis 1 Woche vor der Dienstleistung, fällt ein Betrag von 25,0% der Zahlung an. Erfolgt der Rücktritt später als 1 Woche vor Leistung oder wird der Termin nicht abgesagt, wird die gesamte Zahlung fällig. Zur Fristwahrung muss der Rücktritt auf dem Postweg, per Telefax oder per Email erfolgen.
  1. Ausbilderwechsel:
    Fällt ein Ausbilder aus Krankheits- oder sonstigen unvorhersehbaren Gründen aus, kann die wf plastic GmbH, um eine Absage der Ausbildungsmaßnahme zu vermeiden, einen Wechsel des Ausbilders vornehmen oder die Maßnahme absagen.
  1. Absage von allen Leistungen:
    Muss eine Leistung aus unvorhersehbaren Gründen, wie z.B. dem Ausfall eines Ausbilders, oder sonstigen organisatorischen Gründen abgesagt werden, erfolgt eine sofortige Benachrichtigung. Die bezahlte Gebühr wird umgehend zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  1. Hotelbuchungen:
    Wird bei mehrtägigen Ausbildungsmaßnahmen im Veranstaltungshotel ein begrenztes Zimmerkontingent zu Sonderkonditionen angeboten, steht dieses zeitlich befristet zur Verfügung. Die Zimmerreservierung in diesem Hotel nimmt der Teilnehmer selbst vor und teilt dem Hotel mit, dass er Teilnehmer einer Veranstaltung der wf plastic GmbH ist. Für Stornierungen oder Umbuchungen ist der Teilnehmer selbst verantwortlich.
  1. Urheberrecht:
    Die den Teilnehmern einer Veranstaltung zur Verfügung gestellten begleitenden Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie dürfen nicht ohne Einwilligung des Urhebers vervielfältigt werden.
  1. Haftungsausschluss:

  Die wf plastic GmbH übernimmt keine Haftung für eventuelle Objekt- oder Personenschäden während einer Ausbildungsmaßnahme oder anderer Leistungen.

  1. Datenschutz
    Die wf plastic GmbH verarbeitet ihr übermittelte Daten, auch persönlich bezogene Daten, ausschließlich zu Zwecken der Leistungsorganisation und -durchführung.
  • 12 Geheimhaltung

Soweit nicht ausdrücklich schriftlich anderes vereinbart, sind die, der
wf plastic GmbH im Rahmen der Geschäftsbeziehung der Parteien vom Kunden/Geschäftspartner mitgeteilten oder ihr sonst bekannt gewordenen, Informationen nicht vertraulich.

  • 13 Haftung

Für die Haftung der wf plastic GmbH gilt § 7 Abs. 2b der Allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen entsprechend. Alle dort nicht ausdrücklich zugestandenen Ansprüche, auch solche auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind, soweit rechtlich zulässig, ausgeschlossen. Im Übrigen haftet die wf plastic GmbH nur nach dem Produkthaftungsgesetz, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Außerhalb der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz erstreckt sich der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auch in Fällen grober Fahrlässigkeit nicht auf Schäden, die nicht am Produkt selbst entstanden sind.

  • 14 Anwendbares Recht

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen den Parteien gilt deutsches Recht unter Ausschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Kunde/Geschäftspartner seinen Sitz im Ausland hat.

  • 15 Gerichtsstand

Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand 093 Hagen, wenn es sich bei dem Kunden/Geschäftspartner um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechtes oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt. Die wf plastic GmbH ist jedoch berechtigt, am Sitz des Kunden/Geschäftspartners zu klagen.

  • 16 Teilnichtigkeit

Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Lieferbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit aller übrigen Bestimmungen und Vereinbarungen davon unberührt.

  • 17 Erweiterte Verkaufs- und Lieferbedingungen

Lieferungen, Verpackung, Versand und Versicherung sind im Angebot hinterlegt. Die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Auslieferung. Die Gewährleistung umfasst die kostenlose Reparatur (Arbeitszeit und Teile) von Herstellungsfehlern für neu gelieferte Prüfrahmen, mechanische Komponenten, Zubehör. Sollte ein Serviceeinsatz innerhalb des Gewährleistungszeitraumes nicht durch die Gewährleistungsbedingungen abgedeckt sein, behält sich die wf plastic GmbH vor, die angefallenen Kosten zu berechnen.

Geräteentsorgung:

Alle in diesem Angebot aufgeführten Positionen, Preise und Vertragspflichten berücksichtigen die EU-Richtlinie 2011/65/EU über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE). Geräte, die Gegenstand eines Angebots sind, fallen nur unter diese Richtlinie, wenn dies ausdrücklich im Angebot genannt wird. Dementsprechend liegt die Entsorgung der Geräte nach Ablauf der Nutzungsdauer in der Verantwortung des Kunden. Wenn und in dem Umfang, wie die Richtlinie auf diese Geräte anwendbar ist, ist ausschließlich der Kunde für Finanzierung und Durchführung von Sammlung, Aufbereitung, Wiederverwertung und umweltverträgliche Entsorgung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte gemäß EU-Richtlinie 2011/65 und deren nationaler Umsetzung verantwortlich. Wenn die Altgeräte zu entsorgen sind, stellt der Kunde dem Hersteller alle zur Sammlung, Aufbereitung, Wiederverwertung und umweltverträgliche Entsorgung der Altgeräte relevanten Information zur Verfügung. Wenn der Kunde diese Verpflichtung nicht erfüllt, haftet er dem Hersteller für entstehende Schäden. Der Kunde muss sicherstellen, dass er in der Lage ist, dieser Verpflichtung nachzukommen, selbst wenn er die Altgeräte weiterverkauft. Der Kunde hält den Hersteller in vollem Umfang, den das Gesetz zulässt, schad und klaglos gegen Strafen, Schäden und Forderungen aus der Nichterfüllung dieser Verpflichtung. Falls das Gerät, das Gegenstand dieses Angebots ist, ein historisches Altgerät im Sinne von Artikel 9, Absatz 2 der Richtlinie (WEEE) ersetzen soll, schließt die wf plastic GmbH die Entsorgung des historischen Altgerätes und die Verantwortung dafür ausdrücklich aus diesem Angebot und einem daraus folgenden Vertrag aus.

CE-Zeichen:

Geräte werden mit einer Konformitätserklärung des Herstellers gemäß der folgenden EU-Richtlinien geliefert: EMV-Richtlinie 2014/30/EU und Maschinenrichtlinie 2014/35/EU.

Export Kontrolle:

Der Käufer nimmt zur Kenntnis, dass der Export der hier angebotenen Waren und Technologien dem Export Kontrollregelwerk der USA und/oder Großbritannien und/oder Deutschland in der jeweils aktuellen Fassung unterliegt. Mit der Anerkennung dieses Angebots/Vertrags und der Ausfertigung eines Auftrags über diesen Umfang/Inhalt akzeptiert der Käufer rechtsverbindlich die Waren und Technologien nicht für Anwendungen in Verbindung mit chemischen, biologischen oder nuklearen Waffensystemen oder Raketensystemen für den Transport solcher Systeme oder zur Unterstützung terroristischer Aktivitäten jeglicher Art oder anderer Massenvernichtungsmittel einzusetzen. Weiterhin dürfen die Waren und Technologien nicht weiterverkauft werden, wenn der Verdacht besteht oder bekannt ist, dass ein solcher, o.g. Einsatzzweck vorgesehen ist. Für den Fall, dass durch die Verweigerung einer staatlichen Lizenz, Zustimmung, Erlaubnis oder anderer Autorisierung ein Auftrag/Vertrag oder Folgeauftrag/-vertrag nicht erfüllt werden kann, stellt der Käufer die wf plastic GmbH von allen Ansprüchen, Garantien oder Konsequenzen jeglicher Art frei.

Sicherheitshinweise:

Die Produkte der wf plastic GmbH entsprechen nach bestem Wissen einer Vielzahl von nationalen und internationalen Sicherheitsstandards soweit diese für die Material- und Bauteilprüfung relevant und anwendbar sind. Die Übereinstimmung unserer Produkte mit allen relevanten EU-Richtlinien (CE Kennzeichen) ist durch die wf plastic GmbH zertifiziert. Aufgrund der vielfältigen Anwendungen für den Einsatz unserer Mess- und Prüfsysteme, über die wir keinerlei Kontrolle haben, ist es möglich, dass zusätzliche Sicherheitseinrichtungen oder Arbeitsanweisungen für die Einhaltung von Unfallverhütungsvorschriften (UVV), Sicherheitsvorschriften, EEA Direktiven oder nur lokal anwendbare Richtlinien notwendig sind. Der Umfang unserer Lieferung wird in diesem Angebot definiert. Die wf plastic GmbH trägt daher keine Verantwortung in diesem Aspekt. Wir empfehlen unseren Kunden daher eine eigene Gefahrenanalyse unter Einbeziehung dieser Einflüsse durchzuführen. Auf speziellen Wunsch bieten wir gerne zusätzliche Sicherheitseinrichtungen und Warnschilder oder ähnlich an.

Preisstellung:

Wenn im Angebot nicht anders vermerkt gilt: 14 Tage Rechnungsstellung, Nettopreise ohne Abzug, zzgl. Mehrwertsteuer gültig innerhalb Europäischer Union.

  • 18 Salvatorische Klausel

Wenn die Geschäftsbedingungen eine Lücke enthalten oder eine Bestimmung ganz oder teilweise unwirksam ist oder wird, so bleiben die Geschäftsbedingungen im Übrigen wirksam. Der Inhalt der Geschäftsbedingungen regelt sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Anstelle der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung gilt eine solche Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien ursprünglich beabsichtigten Zweck der fehlenden oder unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Die Parteien versprechen hiermit, diese neuen Regelungen ohne Verzug zum formellen, ergänzenden Bestandteil dieser Geschäftsbedingungen werden zu lassen.

  • 19 Sonstiges

Will der Kunde/Geschäftspartner Rechte und Pflichten aus dem, mit der wf plastic GmbH geschlossenen, Vertrag auf Dritte übertragen, so bedarf die Übertragung zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Zustimmung der wf plastic GmbH.

Stand: Januar 2018